ACTA ist in aller Munde. Die Proteste am vorvergangenen Wochenende waren groß, der Widerstand gegen ACTA ist enorm. Doch nur die Wenigsten können erklären, was ACTA meint, was ACTA will und was ACTA bewirken würde.
ACTA ist ein zwischenstaatliches Abkommen, welches internationale Standards in Bezug auf geistige Eigentumsrechte und die Durchsetzung dieser festlegen soll. In seiner Genese sei es maßgeblich beeinflußt von Konzernen, Industrie und Unternehmen der Medien- und Unterhaltungsbranche, wird ihm vorgeworfen. Dies ist bereits der erste große Kritikpunkt: kein Mensch weiß, wer beteiligt gewesen ist/war am Aushandeln des Abkommens. Niemand kann nachvollziehen, wie ACTA zustande gekommen ist, wer hinter dem Text steht und was die AkteurInnen mit ACTA bezwecken.
Der Vertragstext an sich ist der zweite Angriffspunkt. Er lässt die UnterzeichnerInnen im Unklaren, welche Auswirkungen ACTA letztendlich wirklich hat. Es wird vermutet, dass ACTA großfächige Auswirkungen auf den gesamten internationalen Handelsverkehr haben könnte, ihn schädigen könnte, Innovationen tötet, Datenschutz weitreichend abbaut, Meinungsfreiheit einschränkt und den Zugang zum Internet sowie zu Kultur als Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge erschwert, wenn nicht behindert.
Das Demokratiedefizit ACTAs macht sich konkret fest am un- oder antidemokratischen Entstehungsprozess. In Hinterzimmern und fernab demokratisch legitimierter Strukturen ausgehandelt, wurde und wird es nun den UnterzeichnerInnenstaaten sowie dem EU-Parlament vorgelegt. Zur Durchsetzung des Abkommens solle ein "ACTA-Ausschuss" eingerichtet werden, dessen Mitglieder weder gewählt noch gebunden an irgendwelche Legitimations- und Rechenschaftspflichten sind. Die EU-Kommision hat bis heute keine Folgenabschätzung vorgenommen, obwohl bereits die ersten Staaten wie Polen oder Lettland auf eine Unterzeichnung und Ratifizierung verzichteten, eben weil unklar ist, welche Auswirkungen ACTA konkret hätte.
ACTA steht, neben der un- oder antidemokratischen Entstehungs- und Ratifizierungsgeschichte, im Verruf, massiv Grundrechte wie Meinungsfreiheit oder informationelle Selbstbestimmung einzuschränken. ACTA würde als Abkommen zur Durchsetzung von Urheberrechten gar über diesen Grundrechten stehen - und das geht ja mal gar nicht. Das hört sich vielleicht abstrus an, funktioniert aber ganz einfach. ACTA verpflichtet Dritte, wie zum Beispiel Internet-Provider, zur Überwachung des Datenverkehrs auf Urheberrechtsdelikte oder ähnliches. Diese Unternehmen sind bereits ihrer Anlage nach nicht in der Position oder Rolle, über Meinungsfreiheit und andere beschnittene Grundrechte zu befinden. Sie setzen das Abkommen und die entsprechenden Interessen durch, nichts anderes.
Nicht zuletzt soll noch einmal auf den Vertragstext eingegangen werden. Dieser ist selbst dem Europäischen Parlament zu vage. Es stellt in einer Studie fest, dass Rechtsunklarheit besteht, die nicht vereinbar ist mir europäischen Rechtsstandards. Konkret heißt es, dass "eine uneingeschränkte Zustimmung eine unangemessene Reaktion des Europäischen Parlaments wäre, angesichts der Probleme, die in der jetzigen Fassung des ACTA-Abkommens identifiziert wurden”. Ferner sei unklar, ob das Abkommen signifikante Vorteile für die UrheberInnen und EU-BürgerInnen biete, die über die bereits bestehenden internationalen Standards und Regelungen hinaus gehen.
Am 01. März gibt es eine öffentliche Anhörung im EU-Ausschuss für internationalen Handel. Wir müssen jetzt laut sein und massiv protestieren. ACTA darf unter keinen Umständen ratifiziert werden.
Geht am 25. Februar auf die Straße und äußert eure Meinung!
Wir haben die Demonstration bereits angemeldet. Sie darf auch so durchgeführt werden, wie angemeldet. Es gibt wieder Mucke auf die Ohren sowie ein offenes Mikrofon zuverlässige OrdnerInnen. Bitte meldet euch bei uns und macht mit.
Seid bunt, seid laut, seid kreativ, wir sehen uns am Samstag!
>>> Facebook-Veranstaltung: https://www.facebook.com/events/107669256027125/ bereits über 1300 Zusagen!
>>> Facebook-Seite: https://www.facebook.com/pages/ACTA-Demo-Magdeburg/328268583880904
[Ausschlussklausel]
Von der Veranstaltung ausgeschlossen sind Personen, die die Versammlung und ihren Ablauf gröblich stören. Das subjektive Bedrohungsgefühl kann dieses Kriterium erfüllen.
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