Montag, 26. März 2012

Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität

Pressemitteilung

Linksjugend ['solid] Magdeburg & SDS.Die Linke Magdeburg


Magdeburg, 26. März 2012: Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität


Die Linksjugend ['solid] und Die.Linke SDS Magdeburg begrüßen den fraktionsübergreifend eingereichten Antrag des Lesben- und Schwulenverband Deutschlands, den Nichtdiskriminierungsparagraphen in der Landesverfassung Sachsen-Anhalt um die sexuelle Identität eines Menschen zu erweitern.


Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und intersexuelle Menschen sind auch heute Diskriminierung und Ressentiments ausgesetzt, die von verkrusteten und eigentlich überholten Moralvorstellungen rühren. Viel zu oft noch können ein Outing oder ein nicht heteronormativer Lebensstil für Ausgrenzung und Abwertung führen, was betroffene Menschen einschüchtern und einengen kann.


Die Erweiterung des Gesetzes der "Gleichheit vor dem Gesetz" (Artikel 7, GVBl. LSA 1992, S. 600) um die sexuelle Identität eines Menschen wäre ein deutliches Zeichen des Landes, sich aktiv gegen Unterscheidung und für Akzeptanz anderer Lebensentwürfe einzusetzen. Die anachronistische Ungleichbehandlung eines Teils der Menschen ist ein fatales und unhaltbares Signal, nach innen wie außen.


Eine Ergänzung von Artikel 7, Absatz 3 der Landesverfassung Sachsen-Anhalts ist dabei kein tagespolitischer Eingriff, vor dem man die Verfassung schützen muss; es ist vielmehr die konsequente Umsetzung des aus den Allgemeinen Menschenrechten resultierenden Gleichbehandlungsgebots und dessen Festschreibung auf Landesebene. Bremen, Berlin und Brandenburg haben bereits die sexuelle Identität durch Aufnahme in ihre Verfassungen als Diskriminierungsmerkmal ausgeschlossen. Das Saarland hat als vorerst letztes Bundesland seine Verfassung am 15. Juni 2011 um die Nichtdiskriminierung der sexuellen Identität erweitert. Sachsen-Anhalt, das Land der Frühaufsteher, hat diese Chance bislang verschlafen. Es ist an der Zeit, richtig und wichtig, Diskriminierungen aufgrund unterschiedlicher Lebensstile jetzt auszuschließen.


Die Landtagsfraktionen haben durch die Einbringung des Antrags des LSVDs die Möglichkeit, ein Zeichen gegen die Diskriminierung von sexuellen Minderheiten zu setzen. Wir hoffen eindringlich, dass der Vorschlag fraktionsübergreifende Zustimmung erfährt und in geltendes Landesrecht überführt wird.


"Die Aufnahme der sexuellen Identität in das Diskriminierungsverbot ist lange schon überfällig", so Florian Link vom Studierendenverband SDS. "Durch die Annahme des Antrags des LSVDs kann die Landesregierung Sachsen-Anhalts zeigen, dass sie selber das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht nur vollends annimmt, sondern sich auch unmittelbar selbst verordnet und dadurch für andere Länder mit gutem Beispiel vorangeht."

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen